Divolex Scheidungsanwälte

Wenn Juristen schaukeln…

Vermögen vor Gläubigern schützen, Pflichtteilsansprüche von einseitigen Kindern reduzieren und Vermögen steuerfrei auf den Ehegatten übertragen? Allweckmittel für solche Überlegungen kann die Güterstandsschaukel sein. Durch rechtzeitige und geschickte Wechsel der Güterstände zwischen Ehegatten können Fakten geschaffen werden, bei denen Gläubiger, einseitige Kinder oder den Staat in die Röhre schauen. Lassen Sie sich beraten! 

Übertragung der Entscheidung für eine Covid-19-Impfung

Können sich Eltern über die Impfung der Kinder gegen Covid-19 nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidung auf einen Elternteil übertragen. Maßstab ist dabei das Kindeswohl. Hierbei wird sich das Gericht an den aktuellen STIKO-Empfehlungen orientieren.

Streit vermeiden – Nachlass planen!

Ein guter Vorsatz für dieses Jahr: Streit verhindern und gleichzeitig Steuern sparen! Eine rechtzeitige und sorgfältige Nachlassplanung erschöpft sich nicht (nur) in der Erstellung eines Testaments, sondern schließt Aktivitäten zu Lebzeiten ein. Deshalb ist es nicht zu früh, sich mit der Gestaltung des Nachlasses zu beschäftigen. Lassen Sie sich beraten, welche Werkzeuge hierfür zur Verfügung stehen und von Ihnen genutzt werden sollten.

Neue Düsseldorfer Tabelle

Ab dem 01.01.2023 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Im Gegensatz zu den Vorjahren sind nicht nur die zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge, sondern auch die Selbstbehalte für den Unterhaltsschuldner erhöht worden. Dies bedeutet, dass der Unterhaltsschuldner mehr Einkommen behalten darf. Bestehende Unterhaltstitel müssen daher in beide Richtungen überprüft werden.

Mieteinkünfte und Unterhalt

Auch Mieteinkünfte zählen zum Einkommen, das für die Berechnung des Unterhalts herangezogen wird. Allerdings ist es falsch, sich lediglich auf die im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte zu verlassen. Diese berücksichtigen nicht die Besonderheiten des Unterhaltsrechts, so beeinflussen z.B. Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden oder Tilgungsleistungen bei kreditfinanzierten Immobilien das unterhaltsrelevante Einkommen.  Für die korrekte Unterhaltsberechnung ist die Hilfe durch einen Fachanwalt unerlässlich!

4 Testamente – und kein Erbe?!

Ein Fall aus der Praxis: Die Verstorbene hatte in vier selbst erstellten Testamenten ihr vermeintliches Hab und Gut detailliert aufgeteilt. Weil sie aber vergessen hatte, einen oder mehrere Erben zu benennen, wird vor dem Gericht erbittert um die Erbfolge gestritten. Fachkundige anwaltliche Beratung und Vertretung bedeutet, im Vorfeld solche oder andere Fehler im Testament zu vermeiden. Außerdem helfen wir dort, wo das Kind vermeintlich aufgrund eines missglückten Testaments in den Brunnen gefallen ist.

 

Wechselmodell

Vom Wechselmodell spricht man, wenn das umgangsberechtigte Kind annähernd gleich lang von den getrennt lebenden Eltern betreut wird.  In der Praxis wechseln sich die Eltern oft wochenweise mit der Betreuung ab. Das Wechselmodell kann auf Antrag auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht. Voraussetzung ist eine hinreichende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern, die aber im Einzelfall bei entsprechendem Kindeswille und bisher reibungslosen Umgang nicht unbedingt vorliegen muss (OLG Dresden, Beschluss vom 12.04.2022, Az. 21 UF 304/21).

Mut zur Mediation

Familie, Arbeitsplatz, Nachbarschaft – gerade in langjährigen Verbindungen sind rechtliche Streitigkeiten besonders ärgerlich und nervenaufreibend. Wenn in persönlichen Gesprächen nichts mehr geht und Gerichtsverfahren drohen, kann eine Mediation der alternative Königsweg sein. Unter der Leitung eines neutralen Mediators werden die Interessen aller Beteiligten aufgedeckt, um hieraus Lösungen zu entwickeln. Mediatoren stellen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre auf Augenhöhe sicher, so dass die erarbeiteten Lösungen nachhaltiger und preisgünstiger als ein Gerichtsurteil sind. Nur Mut!

Hohe Schulden – wenig Unterhalt?

Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts bemisst sich nach dem zur Verfügung stehenden Einkommen. Aufgenommene Kredite können zu einer Minderung der Unterhaltsansprüche führen. Doch Vorsicht: Nicht jede Darlehensrate wird berücksichtigt. Während bei Altschulden, die noch aus der Zeit des Zusammenlebens resultieren,  in der Regel davon ausgegangen werden kann, dass sie das Einkommen mindern, ist dies bei neuen Schulden nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall. Da sich in der letzten Zeit zudem die Rechtsprechung zu der Berücksichtigung von Immobiliendarlehen gewandelt hat, ist fachkundiger Rat unverzichtbar, um einer Schuldenfalle zu entgehen.

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