Divolex Scheidungsanwälte

Teilungsversteigerung in der Trennungszeit

Nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss v. 16.11.2022 – XII ZB 100/22) ist eine Teilungsversteigerung in der Trennungszeit nicht per se unzulässig. Gegenrechte wie der Einwand der Veräußerung des gesamten Vermögens, der Einwand des Rechtsmissbrauchs und der Einwand des Verstoßes gegen die eheliche Fürsorge- und Rücksichtnahmepflicht können im Wege des Drittwiderspruchsantrages geltend gemacht werden. Daneben gibt es Schutzanträge nach § 180 II, III ZVG. Da eine umfassende Interessenabwägung stattzufinden hat, ist anwaltliche Beratung erforderlich.

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