Divolex Scheidungsanwälte

Patchworkfamilie: "Unsere Kinder" im Testament

Die Anzahl der Patchworkfamilien steigt unaufhaltsam. Viele Ehepartner sind in zweiter oder dritter Ehe verheiratet, haben Kinder aus ihren früheren Ehen und ggf. auch gemeinsame Kinder. In solchen Familien entspricht die gesetzliche Erbfolge oft nicht dem, was sich die Eheleute wünschen. Ein Testament kann Abhilfe schaffen. Aber auch hier lauern Fallstricke.

Das OLG Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, in dem Eheleute, die jeweils in zweiter Ehe miteinander verheiratet waren und drei gemeinsame Kinder hatten, in ihrem Testament "unsere Kinder" als Erben des Letztversterbenden einsetzten. Problematisch war, dass sie auch aus ihrer ersten Ehe jeweils ein Kind hatten. Waren nun alle Kinder oder nur die Kinder aus der zweiten Ehe gemeint? Da dies unklar war, musste das Gericht entscheiden. Eine präzise Formulierung hätte hier geholfen.

 

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