Ab dem 01.01.2021 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle mit einer wesentlichen Neuerung: Auch bei höherem Einkommen über 5.500,00 Euro monatlich netto ist es jetzt möglich, höheren Kindesunterhalt in Fortschreibung der Tabelle zu verlangen, ohne einen konkreten Unterhaltsbedarf darlegen zu müssen. Im übrigen sind die Tabellenbeträge angehoben worden, so dass für alle Kinder höherer Kindesunterhalt verlangt werden kann. Jetzt ist daher ein guter Zeitpunkt, die Unterhaltshöhe überprüfen zu lassen.