Divolex Scheidungsanwälte

Gemeinsame Steuererklärung nach Trennung

Auch nach Trennung und Scheidung besteht die Verpflichtung für die Jahre des Zusammenlebens und für das Jahr der Trennung eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Für die Zeit nach der Trennung sind hierdurch bei einem Ehegatten entstehende steuerliche Nachteile durch den anderen Ehegatten auszugleichen. Den Ehegatten steht es frei, eine abweichende Vereinbarung zu treffen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 10.01.23 – 2 UF 212/22).

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