Nutzungsvergütung bei Getrenntleben innerhalb derselben Wohnung
Leben Ehegatten innerhalb der Wohnung/des Einfamilienhauses eines Ehegatten getrennt, kann der Eigentümer in der Regel keine Nutzungsvergütung vom anderen Ehegatten verlangen. Wenn nämlich nur ein Teil der Ehewohnung überlassen wird, entsteht kein finanzieller Aufwand wie ansonsten bei Überlassung des gesamten Wohnraumes. Ein Nutzungsvergütungsanspruch kommt jedoch in Betracht, wenn die finanziellen Verpflichtungen des Eigentümers einseitig zu seinen Lasten verteilt sind (so OLG Hamburg, Beschluss vom 31.08.2021, Az. 12 WF 81/21).