Nach der ab Januar 2022 geltenden Düsseldorfer Tabelle erhöhen sich die zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge. Neu ist, dass auch bei einem höheren Einkommen ab 5.500,00 Euro monatlich netto Tabellenbeträge aufgelistet sind, ohne einen konkreten Bedarf darlegen zu müssen. Höherer Kindesunterhalt ist bei fehlender Titulierung erst ab Aufforderung zu zahlen. Zur Überprüfung der Höhe des zu zahlenden Unterhaltes muss der Unterhaltsschuldner auf Nachfrage spätestens alle zwei Jahre Auskunft über seine Einkommensverhältnisse und sein Vermögen erteilen. Jetzt ist somit eine gute Zeit, die Unterhaltshöhe überprüfen zu lassen.