Divolex Scheidungsanwälte

Kein Ehegattenunterhalt

nach langjähriger Trennung?

Getrennt lebende Eheleute sind einander im Rahmen ihrer Bedürftigkeit einerseits und Leistungsfähigkeit andererseits zum Unterhalt verpflichtet. Von diesem Grundsatz kann es allerdings Ausnahmen geben. So hat das OLG Bamberg mit Beschluss vom 13.05.2014 (7 UF 361/13) entschieden, dass nach einer Trennungszeit von 10 Jahren die Unterhaltsansprüche verwirkt seien. Nach Ablauf eines derart langen Zeitraums, so das Gericht, besteht keine Verpflichtung mehr zur ehelichen Solidarität. Der Unterhalt sei verwirkt, weil die lange Trennungszeit einen schwerwiegenden Grund darstelle, der wegen grober Unbilligkeit zu einer Versagung des Unterhalts führe.

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