Es kann sich finanziell lohnen, über eine Ausschlagung der Erbschaft nachzudenken. Diese kann im Einzelfall dazu führen, dass der ausschlagende Erbe wirtschaftlich besser steht, als wenn er die Erbschaft angenommen hätte.
Dies gilt für einen überlebenden Ehegatten, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Wenn der verstorbene Ehegatte wegen des höheren Vermögenszuwachses während der Ehe dem Überlebenden gegenüber zugewinnausgleichspflichtig war, kann der konkret berechnete Zugewinnausgleichsanspruch und der zusätzliche Pflichtteil höher sein als die vom Gesetz vorgesehene pauschale Regelung.
Auch ein Pflichtteilsberechtigter kann unter Umständen für sich mehr aus der Erbschaft herausholen, wenn er durch Regelungen im Testament in seinem Erbrecht beschränkt ist. Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählen Abkömmlinge, Ehegatten und ggf. Eltern.
Taktische Ausschlagungen erfordern im Hinblick auf den jeweils zu prüfenden Einzelfall eine fachkundige Beratung, denn Fehler können zum Totalverlust führen. Zudem muss sie schnell erfolgen, denn die Ausschlagungsfrist beträgt in den meisten Fällen nur sechs Wochen