Um den Kindesmindestunterhalt zu zahlen, müssen Eltern ihr „letztes Hemd“ geben. Konkret bedeutet dies, dass neben einem Vollzeitberuf ein Nebenjob aufgenommen werden muss, um genug Geld zu verdienen. Nun besteht Hoffnung: Wenn Großeltern, also andere unterhaltspflichtige Verwandte des Kindes, genug verdienen, müssen die Eltern nicht nebenbei arbeiten (Beschluss des BGH vom 27.10.2021).