Divolex Scheidungsanwälte

Wechselmodell und Unterhalt

Immer beliebter wird das Wechselmodell, d.h. die abwechselnde Betreuung der Kinder durch die getrennt lebenden Elternteile. Von einem echten Wechselmodell spricht man nur, wenn beide Elternteile annähernd 50% der Betreuungsleistungen erbringen, wobei nach der Rechtsprechung Abweichungen von bis zu 10% in den Betreuungsanteilen toleriert werden.

Es ist dabei keineswegs so, dass wegen der beiderseitigen Betreuung gar kein Unterhalt gezahlt werden muss. Vielmehr bestehen Unterhaltsverpflichtungen "über Kreuz", die in einer mehrstufigen, komplizierten Berechnung ermittelt werden müssen. Dabei spielen die Einkommensverhältnisse beider Elternteile ebenso eine Rolle wie die Frage, wer das Kindergeld erhält. Auch durch das Wechselmodell entstehende Mehrkosten sind zu berücksichtigen. Deshalb ist fachkundige Hilfe unbedingt erforderlich, um sachgerechte und faire Lösungen zu erzielen.

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