Größere Anschaffungen stoßen bei jungen Ehen häufig auf ein Problem: Es fehlt das Geld. Bevor teure Bankkredite in Anspruch genommen werden, fragt man die Eltern bzw. Schwiegereltern. Die Bereitschaft, das eigene Kind zu unterstützen, ist naheliegend. Da das Objekt der Begierde meist von beiden Kindern angeschafft wird (z.B. Haus oder Auto), wird an beide gezahlt. Regelmäßig wird aber vergessen, für den Fall Vorsorge zu treffen, dass die Ehe des Kindes mit dem Schwiegerkind scheitert. Ist bei der Zuwendung nichts ausdrücklich über eine Rückzahlung vereinbart worden, ist die Rückforderung schwierig. In einem Fall, den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte (11 U 153/15), hatte der Schwiegervater mit dem Schwiegerkind einen Darlehensvertrag abgeschlossen und das Darlehen gekündigt, als die Ehe mit dem eigenen Kind scheiterte. Mit seinem Einwand, das Geld sei doch geschenkt worden, wurde der Schwiegersohn nicht gehört. Eltern/Schwiegereltern ist deshalb dringend anzuraten, vor der Zahlung größerer Beträge an das Schwiegerkind - allein oder zusammen an das eigene Kind - klare schriftliche Vereinbarungen zu treffen.