Divolex Scheidungsanwälte

Vorfälligkeitsentschädigung und Zugewinn

Bei der Ermittlung des Zugewinns können fiktive Vorfälligkeitsentschädigungen für Darlehen von Immobilien nicht berücksichtigt werden (BGH Beschluss v. 08.12.2021 – XII ZB 402/20). In der Zugewinnausgleichsberechnung werden daher nur die Restschulden der noch offen stehenden Darlehensvaluten bilanziert.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.