Bei Trennung und Scheidung bleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, ist befugt, die Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden. Hierzu gehören z.B. der gewöhnliche Ablauf des Schullebens und Alltags, die Teilnahme an Ausflügen sowie die übliche medizinische Versorgung einschließlich der routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen.
Wichtige Entscheidungen sind gemeinsam zu treffen. Hierzu zählen u.a. größere Operationen, die Wahl der Schule und Schulform, Kontoeröffnungen, Ausweisangelegenheiten, Urlaub mit gesundheitlichen Risiken, in exotischen Ländern oder Krisengebieten, längere Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Schüleraustauschs und die Wahl einer Ausbildungsstelle. Als wichtige Entscheidung gilt auch ein geplanter Wohnortwechsel des Elternteils, bei dem die Kinder leben. Kommt keine Einigung über eine wichtige Angelegenheit zustande, kann jeder Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass die Entscheidung in dieser Sache ihm alleine übertragen wird. Bei Eilbedürftigkeit kann hierzu auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt werden. Entscheidungskriterium ist das Kindeswohl.