Alle Eltern freuen sich über die deutliche Erhöhung des Kindergeldes ab Januar 2021. Solange die Eltern zusammenleben gibt es kaum Streit über den Bezug. Doch im Falle der Trennung lauert die Kindergeldfalle: das Kindergeld wird nur an einen Berechtigten ausgezahlt, niemals an beide Eltern. Wenn derjenige, bei dem das Kind nicht mehr lebt, weiterhin das Kindergeld bezieht, droht eine Rückforderung des Finanzamtes, denn er ist nicht mehr kindergeldberechtigt. Probleme gibt es auch dann, wenn beide Elternteile das Kind gleichwertig im Wechselmodell betreuen. Vereinbarungen und rechtzeitiges Handeln sind geboten, um Rückzahlungen zu vermeiden.