Es ist eine Horrorvorstellung für alle die sich vom Partner trennen und die Folgen nicht vertraglich geregelt haben: Um das Vermögen wird gestritten, bis ein Teil davon durch Prozesse aufgezehrt ist.
Einem solchen Szenario kann entgegengewirkt werden. In erster Linie kommt hier schon vor der Heirat der Abschluss eines Ehevertrages in Betracht, bei dem entweder Gütertrennung oder die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart wird. Von welcher Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, muss jeweils für den Einzelfall entschieden werden.
Ist die Möglichkeit des Ehevertrages „verpasst“ worden, bleibt nur eine wirtschaftlich vernünftige Auseinandersetzung des Vermögens in einem Scheidungsfolgenvertrag. Dort können auch Unterhaltsfragen und Fragen der Altersversorgung/des Versorgungsausgleichs kombiniert werden. Auf diese Weise können langwierige, teure und nervenaufreibende Gerichtsverfahren vermieden werden. Wegen der Vielschichtigkeit der zu beachtenden Fragen empfiehlt sich die Beratung durch spezialisierte Anwälte