Bei Schenkungen der Eltern an ihr Kind und dessen Ehepartner (z.B. Geld für Hauskauf) liegt meist die Vorstellung zugrunde, die Ehe des Kindes wird Bestand haben. Kommt es zur Scheidung, kann der Wert der Schenkung vom Schwiegerkind zurückverlangt werden. Dabei ist jedoch ein Abschlag für teilweise Zweckerreichung zu machen, dessen Berechnung noch umstritten ist (z.B. OLG Brandenburg, Urteil v. 9.5.2023, Az. 3 U 55/22).