Divolex Scheidungsanwälte

Wenn das Kind nicht ungefährliche Hobbys hat…

Wenn ein Kind z.B. Reit- oder Motorsport ausüben möchte, müssen sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern hierüber einig sein. Es handelt sich wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahren nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Sind sich die Eltern nicht einig, dann kann der für das Hobby erforderliche finanzielle Aufwand nicht als unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf zusätzlich zum monatlichen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle geltend gemacht werden.

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