Tierfreunde werden es nicht gerne hören, aber der Hund ist juristisch eine Sache. Und damit beginnen die Probleme. Wer den Hund nach einer Trennung behalten darf, hängt davon ab, ob die Hundebesitzer verheiratet waren oder nicht. Während bei einer gescheiterten Ehe der Hund als Hausratsgegenstand einem Ex-Partner zugesprochen wird, ist bei Nichtverheirateten eine Nutzungsregelung möglich. Sie merken: Besser einigen Sie sich, als dass Gerichte hierüber entscheiden müssen!