Normalerweise muss der Vermieter einer Vertragsänderung zustimmen. Ausnahmsweise können geschiedene Eheleute durch gemeinsame Erklärung gegenüber dem Vermieter bewirken, dass das Mietverhältnis mit einem Ehegatten alleine fortgeführt wird. Hierzu haben sie aber nur ein Jahr nach Ehescheidung Zeit.