Wenn der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte und der Bezugsberechtigte dieser Versicherung nicht der Alleinerbe geworden ist, kommt es zu einem Wettkampf um die Versicherungsleistung. Der Bezugsberechtigte wird auf Auszahlung an sich drängen, der oder die Erben möchten dies durch Widerruf verhindern. Auch in anderen Bereichen ist schnelles Handeln geboten, gewinnen Sie den Wettlauf durch fachkundige anwaltliche Beratung!