Divolex Scheidungsanwälte

Vereinbarungen zum Kindesunterhalt

Eltern können formfrei Vereinbarungen zum Kindesunterhalt treffen und sollten sich am besten an der Düsseldorfer Tabelle orientieren. Auf zukünftigen Kindesunterhalt kann hierbei nicht verzichtet werden. In Betracht kommen jedoch Freistellungsvereinbarungen, die aber nur zwischen den Eltern wirken.

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