Divolex Scheidungsanwälte

Irren ist tödlich!

Alle Kinder schlagen die Erbschaft aus, damit ihre Mutter die ganze Erbschaft ihres verstorbenen Ehemannes erhält. Dieser Effekt tritt aber nicht ein, weil der Ehemann Geschwister hat und diese zusammen mit der Ehefrau erben. Die Kinder versuchen den Irrtum zu reparieren, indem sie die Ausschlagungen anfechten. Damit bleiben sie aber erfolglos (BGH Beschluss vom 22.03.2023 Aktenzeichen IV ZB 12/22), weil eine falsche Vorstellung über die Erbfolge nicht zur Anfechtung berechtigt.

Gerade im Erbrecht sind Fehler oft nicht mehr zu beheben, so dass eine fachkundige Beratung im Vorfeld, z. B. bei Erstellung eines Testaments, und bei einem Erbfall unbedingt anzuraten ist.