Divolex Scheidungsanwälte

Neue Düsseldorfer Tabelle

Ab dem 01.01.2023 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Im Gegensatz zu den Vorjahren sind nicht nur die zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge, sondern auch die Selbstbehalte für den Unterhaltsschuldner erhöht worden. Dies bedeutet, dass der Unterhaltsschuldner mehr Einkommen behalten darf. Bestehende Unterhaltstitel müssen daher in beide Richtungen überprüft werden.