Divolex Scheidungsanwälte

4 Testamente – und kein Erbe?!

Ein Fall aus der Praxis: Die Verstorbene hatte in vier selbst erstellten Testamenten ihr vermeintliches Hab und Gut detailliert aufgeteilt. Weil sie aber vergessen hatte, einen oder mehrere Erben zu benennen, wird vor dem Gericht erbittert um die Erbfolge gestritten. Fachkundige anwaltliche Beratung und Vertretung bedeutet, im Vorfeld solche oder andere Fehler im Testament zu vermeiden. Außerdem helfen wir dort, wo das Kind vermeintlich aufgrund eines missglückten Testaments in den Brunnen gefallen ist.