Divolex Scheidungsanwälte

Wechselmodell

Vom Wechselmodell spricht man, wenn das umgangsberechtigte Kind annähernd gleich lang von den getrennt lebenden Eltern betreut wird.  In der Praxis wechseln sich die Eltern oft wochenweise mit der Betreuung ab. Das Wechselmodell kann auf Antrag auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht. Voraussetzung ist eine hinreichende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern, die aber im Einzelfall bei entsprechendem Kindeswille und bisher reibungslosen Umgang nicht unbedingt vorliegen muss (OLG Dresden, Beschluss vom 12.04.2022, Az. 21 UF 304/21).