Divolex Scheidungsanwälte

Grundstückswert beim Zugewinnausgleich

Eine erhebliche Rolle im Rahmen der Zugewinnausgleichsberechnung spielen regelmäßig bebaute oder unbebaute Grundstücke. Selten sind sich die Ehegatten über den Wert des Grundbesitzes einig. Dann ist ein Wertgutachten einzuholen. Wird allerdings das Grundstück innerhalb eines überschaubaren Zeitraums vor oder nach dem Bewertungsstichtag verkauft, ist nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (II-5 UF 71/14) der Verkaufspreis maßgebend und nicht der vom Sachverständigen ermittelte Wert.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die sachverständige Begutachtung eine Schätzung bleibe, der ein nach den Regeln von Angebot und Nachfrage ausgehandelter Marktwert aus einer stichtagsnahen Veräußerung vorzuziehen ist. Als stichtagsnah sieht das Gericht einen Zeitraum bis zu einem Jahr an.