Wenn die Rente nach erfolgter Ehescheidung aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt ist, kann die Kürzung auf Antrag ausgesetzt werden, wenn Unterhalt gezahlt werden muss. Dies gilt auch dann, wenn der Rentner die geschiedene Ehefrau wieder heiratet und mit ihr zusammenlebt. Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass Familienunterhalt die Aussetzung einer Rentenkürzung rechtfertigt.