Für die Erstberatung berechnen wir bei Verbrauchern 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Für die weitere außergerichtliche Tätigkeit bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auf der Basis eines Festhonorars oder nach Zeitaufwand an. Die Einzelheiten hierzu sollten einem Gespräch mit dem jeweiligen Anwalt / der jeweiligen Anwältin vorbehalten bleiben.
In gerichtlichen Verfahren berechnen wir unser Honorar nach dem RVG. Auf Wunsch vermitteln wir in Zugewinnprozessen die Finanzierung durch die Allianz Prozessfinanz GmbH, mit der wir seit kurzem zusammen arbeiten.
Wer die Voraussetzungen für ratenfreie Verfahrenskostenhilfe erfüllt, erhält bei Eigenbeteiligung von 10,00 Euro Beratungshilfe.
Im gerichtlichen Verfahren kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.
Kosten & Gebühren
Kosten & Gebühren
Für die Erstberatung berechnen wir bei Verbrauchern 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Für die weitere außergerichtliche Tätigkeit bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auf der Basis eines Festhonorars oder nach Zeitaufwand an. Die Einzelheiten hierzu sollten einem Gespräch mit dem jeweiligen Anwalt / der jeweiligen Anwältin vorbehalten bleiben.
In gerichtlichen Verfahren berechnen wir unser Honorar nach dem RVG. Auf Wunsch vermitteln wir in Zugewinnprozessen die Finanzierung durch die Allianz Prozessfinanz GmbH, mit der wir seit kurzem zusammen arbeiten.
Wer die Voraussetzungen für ratenfreie Verfahrenskostenhilfe erfüllt, erhält bei Eigenbeteiligung von 10,00 Euro Beratungshilfe.
Im gerichtlichen Verfahren kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.